#GEILERSCHEISS | Führerschein Hamm
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AUSBILDUNGSKLASSEN FÜHRERSCHEIN

MOFA Prüfbescheinigung (keine Fahrerlaubnisklasse) Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.Mindestalter: 15Jahre

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge 45km/h,Leistung max 15kw, Einschluss Klasse AM,Mindestalter 15Jahre.

Krafträder mit Hubraum von max 125ccm, Leistung von max 11kw, Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1kw/kg, Dreirädrige Kfz mit mehr als 50ccm oder bbH über 45km/h,Leistung max 15kw, Einschluss Klasse AM,Mindestalter 16Jahre.

Krafträder mit max 35kw, Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2kw/kg, nicht von einem Krad mit mehr als 70kw abgeleitet,Einschluss Klassen AM,A1,Mindestalter 18Jahre.

Krafträder mit Hubraum über 50ccm, bbH mehr als 45 km/h, Dreirädrige Kfz mit mehr als 15kw,Einschluss der Klassen AM,A1,A2, Mindestalter 20Jahre bei Aufstieg von A2,
21Jahre für Trikes, 24Jahre bei Direkteinstieg.

Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.

Kfz – ausgemommen der Klassen AM,A1,A2,A, zG max 3500kg, max 8 Personen + Fahrer, Anhänger bis 750kg zG ist immer frei, Anhänger mit mehr als 750kg erlaubt, wenn die Zugkombination nicht mehr als 3500kg zG erreicht, Einschluss der Klassen AM,L,Mindestalter18Jahre, begleitetes Fahren 17Jahre(keine Fahrerlaubnisklasse).

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger, zG Anhänger max 3500kg,Mindestalter siehe B.

Kfz der Klasse B mit Anhänger über 750kg, aber Zugkombination nicht mehr als 4250kg,Mindestalter siehe B. ( keine Fahrerlaubnisklasse)

Kfz ausgenommen der Klassen AM,A1,A2,A mit Zg mehr als 3500kg, max 8 Personen, Anhänger bis 750kg zG, Einschluss der Klasse C1, Vorbesitz der Klasse B erforderlich,Mindestalter 21Jahre(18J in bestimmten Fällen)

Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 750kg zG, Vorbesitz der Klasse C erforderlich, Einschluss der Klassen BE,C1E, T,(ggf. D1E,DE bei Vorbesitz D1 oder D)Mindestalter 21Jahre(18J in bestimmten Fällen).