Seit dem 30. Oktober 2008 ist die vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten und biometrische Passbilder somit auch Pflicht für den Führerschein.
Unterscheiden lassen sich neben herkömmlichen Passfotos die neuen biometrischen Passbilder. Sie haben, genau wie die „normalen“ Vorgänger eine Größe von 35 mm × 45 mm (oder 3,5 cm × 4,5 cm) und keinen Rand. Die Größe eines Passbildes hat sich durch die Einführung biometrischer Passbilder also nicht verändert. Dieses Format wird für alle Ausweisdokumente verwendet – den Personalausweis, Führerschein und Reisepass.